Startseite LMBV.de Kontakt Datenschutz Impressum


Zu den Ausschreibungen


Hinweise zur Einführung der elektronischen Angebotsabgabe

Die zulässige Form der Angebotsabgabe ist für die jeweilige Ausschreibung dem Punkt 7 der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zu entnehmen. Je nach Eintrag in der Angebotsaufforderung können Angebote abgegeben werden: Hinweis: Ab dem 19.10.2018 sind bei EU-Ausschreibungen Teilnahmeanträge bzw. Angebote nur noch elektronisch in Textform zu übermitteln.

Angebote, die nicht der in Punkt 7 der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ angekreuzten Form entsprechen, müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.

Bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform ist Folgendes zu beachten: Eine detaillierte Anleitung zur Übermittlung des Angebotes ist dem Leitfaden zum Elektronischen Bieterportal zu entnehmen.

Elektronische Rechnungsstellung

Gemäß §§ 3 und 11 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-Rech-VO) müssen alle Rechnungssteller ab dem 27.11.2020 Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern, die öffentlicher Auftraggeber sind, in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Die LMBV mbH ist als Zuwendungsempfänger des Bundes verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Weitere Informationen und Ausnahmen finden Sie unter dem Menüpunkt Elektronische Rechnung.

Informationen für Bieter zu wesentlichen geplanten Bauleistungen der LMBV von 2023-2027:

Download: Wesentliche LMBV-Baumaßnahmen

Holpflicht für Bieterinformationen:

Für Änderungen bzw. Erläuterungen zur Ausschreibung, welche sich während der Angebotsphase ergeben, werden je Ausschreibungsmaßnahme Bieterinformationen hinterlegt.
Die Bieter sind verpflichtet, das Einkaufsportal regelmäßig hinsichtlich Bieterinformationen einzusehen.


Hinweisgebersystem zu wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen

Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sind nach § 1 GWB verboten. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen sind nach § 298 StGB strafbar. Sollten Sie Kenntnis von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Verhaltensweisen haben, weisen wir Sie auf das – auf Wunsch anonyme - Hinweisgebersystem der Sonderkommission Kartellbekämpfung beim Bundeskartellamt hin.
Sie gelangen über folgenden Link zu diesem Hinweisgebersystem: https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2bkarta151

Weiterhin steht Ihnen die anonyme LMBV-Hinweisgeber-Hotline lmbv.de/unternehmen/compliance für Hinweise über Verstöße gegen geltendes Recht sowie gegen interne Richtlinien sowie (potenzielle) Missstände im Unternehmensumfeld der LMBV zur Verfügung.

Hinweis zu Systemvoraussetzungen:
Seit dem 01.08.2015 verwendet die LMBV mbH eine webbasierte AVA-Lösung (AVA = Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) auf der Grundlage von SAP (AVA@LMBV). Diese Lösung bildet die technische Grundlage für das Ausschreibungsportal, sowie für den Zugang für Lieferanten, für externe Planer und Bauüberwacher.
Systemvoraussetzungen für die Nutzung sind eine Internetverbindung und die Verwendung des Microsoft Internet Explorers, Microsoft Edge, Google Chrome.